Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung)
Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Meldung von Personen mit besonderem Beratungsbedarf bei der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung)
Die GRÜNEN begrüssen grundsätzlich die Massnahme des Bundesrates, über den Familiennachzug eingewanderte Personen neu bei Bedarf an die Berufs- Studien und Laufbahnberatung (BSLB) zu melden und für ein freiwilliges Gespräch aufzubieten, um die Erwerbstätigkeit dieser Personengruppe zu stärken. Sie weisen jedoch darauf hin, dass bei diesen Gesprächen die individuellen Lebensumstände sowie die Ziele, Potenziale und Bedürfnisse der neu zugewanderten Personen im Vordergrund stehen sollen. Insbesondere relevant ist dies bei Frauen sowie bei Personen, die als Familienangehörige von anerkannten Flüchtlingen oder vorläufig Aufgenommenen einwandern. Bei diesen Gesprächen sollte jeweils auch über Möglichkeiten und Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe informiert werden.
Des weiteren ist es für die GRÜNEN zentral, dass die Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Personen ohne Schweizer Pass grundsätzlich erleichtert werden, indem ausländische Diplome und Abschlüsse einfacher anerkannt werden und Sprachkurse gratis zugänglich sind. Die Datenerhebung im Rahmen der Meldepflicht an die BSLB ist grundsätzlich sinnvoll und nützlich, darf jedoch den Betroffenen nicht zum Nachteil gereichen oder dazu führen, dass ein fremdenfeindlicher Diskurs weiter alimentiert wird.