Nein zur Abschaffung der Lex Koller
Die Delegierten der Grünen Partei der Schweiz, versammelt hier in Stans am 29.Oktober 2005, sind sehr besorgt und beunruhigt über das Vorhaben, die Lex Koller (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) aufzuheben. Die Aufhebung dieses Gesetz wird eine Revision des Raumplanungsgesetzes nach sich ziehen.
Die vollständige und definitive Aufgabe der Lex Koller hat mit Sicherheit katastrophale Auswirkungen auf die Landschaft, die Umwelt und die Wirtschaft in den Tourismusregionen. Die Zahl der Wochenendhäuser und Zweitwohnungen wird explosionsartig zunehmen. Die Landschaft wird immer stärker beeinträchtigt, als stünde die alpine Umwelt nicht schon stark genug unter Druck.
Davon wird in erster Linie eine gut situierte und vermögende Klientel profitieren, die mitunter einen Platz für Gelder mit undurchsichtiger Herkunft sucht. Dies verstärkt das verhängnisvolle Phänomen der Häuser und Chalets, die durchs Jahr hindurch meistens unbewohnt sind, und schädigt die Hotelwirtschaft in den Bergregionen. Schliesslich werden die Bodenpreise massiv ansteigen und somit den Einheimischen der Zugang zu Grundeigentum stark erschwert.
Aus all diesen Gründen fordern die Delegierten der Grünen Schweiz den Bundesrat und die Bundesversammlung eindringlich auf, dieses Gesetz nicht aufzuheben und auch nicht zu lockern, ohne zuerst ernsthafte und verpflichtende Schutzmassnahmen zu erlassen, um die aufgezeigten katastrophalen Konsequenzen zu verhindern.
Eine einfache Teilrevision des Raumplanungsrechts reicht aus Grüner Sicht nicht aus. Denn es wäre für skrupellose politische Gremien zu einfach, gegen diese Bestimmungen zu verstossen oder sie aus wirtschaftlichen oder finanziellen Gründen zu umgehen, wie dies leider im Grossen Moos in Galmiz der Fall war.
Beantragt von den Grünen VS und verabschiedet an der Delegiertenversammlung der Grünen Partei der Schweiz am 29. Oktober 2005 in Stans.