Die geplante Anpassung der Waffenverordnung beinhält diverse Änderungen, die die GRÜNEN zum Teil befürworten und zum Teil ablehnen. Einerseits werden neu die Einzelteile des Verschlusses von Schusswaffen als zentrale Waffenbestandteile aufgeführt. Damit gelten für diese strengere Bewilligungspflichten, was die GRÜNEN begrüssen. Zudem sollen Sportwaffen, die an Unmündige abgegeben wurden, bei Erreichen der Mündigkeit strengeren Vorschriften unterliegen. Andererseits wird die Einfuhr «verbotener» Waffen für Waffenhändler*innen vereinfacht und Imitationswaffen müssen nur noch von Fachpersonen als solche erkennbar sein. Dies sind für die GRÜNEN nicht annehmbare Lockerungen der Waffenverordnung, insbesondere hinsichtlich der hohen Fallzahlen von häuslicher Gewalt und des kürzlich erfolgten Attentats im Aargau.

Die GRÜNEN merken zudem an, dass bei der Umsetzung der Mo. 25.3256 im Rahmen des Art. 6 WV das Hauptaugenmerk auf strengere Vorschriften für internationale Anbieter gelegt werden sollte, um möglichst wenigen Imitationswaffen den Weg in die Schweiz zu ermöglichen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)