Änderung der Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung (IVV)
Vernehmlassungsantwort zur Änderung der Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung (IVV)
Die GRÜNEN begrüssen im Grundsatz die vorgeschlagene Anpassung der Verordnung über die Invalidenversicherung. Um den Auftrag des Parlaments aber zu erfüllen, müssen vom Bundesrat noch verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. Namentlich müssen bei der Berechnung der IV-Renten zusätzliche Abzüge ermöglicht werden, sodass zukünftig gerechtere und auf den Stand der Forschung abgestützte IV-Renten ausbezahlt werden.