Pa. Iv. 23.443 Addor. Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Interessenabwägung mit gesundem Menschenverstand
Vernehmlassungsantwort zur Pa. Iv. 23.443 Addor. Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Interessenabwägung mit gesundem Menschenverstand
Die GRÜNEN lehnen die von der pa. Iv. 23.443 geforderten Änderungen dezidiert ab. Die Umsetzung des Vorstosses widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit, da das Kriterium der Beziehungen zum Heimatstaat bei der juristischen Prüfung nur in einer Hinsicht – nämlich zu Ungunsten der betroffenen Person – berücksichtigt werden kann. Dies ist aus rechtsstaatlicher Sicht höchst bedenklich und widerspricht zudem internationalen Abkommen, unter anderem der EMRK und dem Freizügigkeitsabkommen. Gerade für Menschen, die in der Schweiz geboren sind, jedoch keinen Schweizer Pass besitzen, wäre die Änderung sehr einschneidend, obwohl bei ihnen das Element der Beziehung zum Heimatland ein zentrales Element der persönlichen Situation darstellt.
Dazu kommen begriffliche Unschärfen, da bislang keine klare juristische Definition existiert, welche Straftaten unter dem Ausdruck «Gewaltverbrechen» zu subsumieren sind. Die nun vorgeschlagene Liste enthält Delikte mit variierendem Schweregrad, die Bestimmung wäre nach Meinung der GRÜNEN daher zu weit gefasst – abgesehen davon, dass die schwere des Deliktes keine Rolle spielen darf hinsichtlich der Durchführung einer angemessenen Einzelfallprüfung, wie sie das Schweizer Recht vorsieht. Des Weiteren fehlt eine Datengrundlage, die den gesetzgeberischen Handlungsbedarf für die von der pa. Iv. 23.443 geforderten Änderungen bestätigen würde.