Nein zur gefährlichen und unsinnigen Neutralitätsinitiative
In der Bundesverfassung ist die Neutralität bereits heute verankert. Das Ziel der kurz nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine lancierten Neutralitätsinitiative ist deshalb durchschaubar: Die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland. Für die GRÜNEN ist klar: Am 27. September Nein zur Pro-Putin-Initiative.
Die Neutralitätsinitiative ist gefährlich und unsinnig. Sie will der Schweiz verbieten, Sanktionen gegen Staaten zu übernehmen, die das Völkerrecht schwerwiegend verletzen oder Kriegsverbrechen begehen. Die Neutralität würde dadurch nicht geschützt, sondern ausgehöhlt. Denn wer bei klaren Rechtsbrüchen wegschaut, ist nicht neutral, sondern stärkt den Aggressor. Somit könnte die Schweiz ihre völkerrechtlichen Pflichten nicht mehr erfüllen. Als neutraler Kleinstaat sind wir jedoch existenziell auf eine regelbasierte internationale Ordnung angewiesen. Diese steht heute bereits unter Druck. Wir dürfen sie keinesfalls unter dem Deckmantel der Neutralität weiter schwächen.
Eine Annahme der Initiative würde insbesondere bedeuten, dass die Schweiz ihre Sanktionen gegen Russland aufheben müsste. Die Folge: Schweizer Unternehmen dürften wieder uneingeschränkt Handel mit Russland treiben und so die Kriegskasse von Putin füllen. Die Interessen einiger Konzerne würden über den Schutz von Menschenleben gestellt. Auch könnte die Schweiz nicht mehr verhindern, dass bestehende Sanktionen über die Schweiz umgangen werden. Das Resultat wäre ein politischer und wirtschaftlicher Bruch mit verlässlichen europäischen Partner*innen und eine Isolation auf internationaler Ebene.
Die Initiative orientiert sich ausserdem an einem veralteten Neutralitätsverständnis, das die komplexen Formen moderner Konflikte verkennt. Seit 175 Jahren ist die Neutralität in der Verfassung verankert. Sie nun als starres Dogma festzulegen würde den Handlungsspielraum der Schweiz in Krisenzeiten unnötig einschränken. Für die GRÜNEN ist klar: Die Schweiz muss weiterhin Sanktionen gegen Länder verhängen können, die das Völkerrecht missachten. Darum heisst es am 27. September entschieden: Nein!
Sibel Arslan
Nationalrätin BS