Die GRÜNEN unterstützen die Deklarationspflicht für Lebensmittel, bei deren Erzeugung Tieren unverhältnismässige Schmerzen zugefügt wurden. Die Konsument*innen in der Schweiz müssen transparent über die Verfahren informiert werden, denen die Tiere ausgesetzt waren, damit sie selbstbestimmt entscheiden können, was sie konsumieren möchten. Für die GRÜNEN ist es unverständlich, dass gemäss Anhang 2 der LGV nur bestimmte Fleischarten der Kennzeichnungspflicht unterstellt sind. Wir fordern das BLV auf, den Geltungsbereich der Verordnung auf alle konsumierten Tierarten auszuweiten. Zudem verlangen wir, dass die zur Vernehmlassung vorgelegte Länderliste ergänzt wird, um die Schweiz aufzunehmen, da sie grausame Schlachtmethoden bei Fröschen bereits gesetzlich verbietet.

Vollständige Vernehmlassungsantwort auf Französisch (PDF)