Die GRÜNEN lehnen die Streichung des Sicherheitszuschlags für die Bestimmung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten ab. Der erst 2015 eingeführte pauschale Zuschlag von 30 Prozent auf die berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten müsste aus Sicht der GRÜNEN vielmehr erhöht werden. So zeigen etwa die Rückbauarbeiten in Deutschland, dass die Stilllegung von Atomkraftwerken (AKW) viel teurer kommt, als ursprünglich angenommen. Alleine für die Kostensteigerungen beim Tiefenlager empfiehlt zudem eine Analyse des auf Kostenentwicklungen von Megaprojekten spezialisierten Oxford Global Projects eine Sicherheitsmarge von über 200%.

Diese Beispiele zeigen, dass bei der Berechnung der zum Teil in ferner Zukunft anfallenden Kosten Vorsicht geboten ist. Ansonsten droht eine Finanzierungslücke bei der Stilllegung von AKW und der Entsorgung des Atommülls mit der Folge, dass der Bund einspringen muss und das Verursacherprinzip nicht eingehalten wird. Die Kosten werden so zu Gunsten eines viel zu billigen Atomstroms auf die Allgemeinheit und die künftigen Generationen abgewälzt.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)