Die GRÜNEN weisen die Vorlage zurück und fordern den Bundesrat auf, ein neues Bundesgesetz über Mobilitätsdienstleistungen zu erarbeiten. Das Personenbeförderungsgesetz (PBG) ist der falsche Ort, um die rechtlichen Grundlagen für multimodale Mobilitätsdienstleistungen zu verankern, da dadurch einseitig die Anbieter des öffentlichen Verkehrs in die Pflicht genommen werden und dadurch gegenüber dritten Mobilitätsanbietern ungleiche Spiesse haben.

Die Vorlage zielt darauf ab, dass öV-Unternehmen öV-externen Mobilitätsvermittlern einseitig ungehinderten Zugang zum Vertriebssystem gewähren, damit diese in Bündelungsangeboten auch öV-Tickets in freier Preisgestaltung verkaufen können. Das gefährdet den Service Public im Kern, denn die bestehenden öV-Angebote mit regulierten Preisen würden ausgehebelt und die sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Arbeitsbedingungen in den öV-Unternehmen umgangen. Umgekehrt sichert die Vorlage nicht den Zugang der öV-Unternehmen zu den Vertriebssystemen Dritter. Die öV-Unternehmen erleiden dadurch insgesamt einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.

Die GRÜNEN unterstützen jedoch ganz klar die Absicht, multimodale Mobilitätsangebote zu fördern und die rechtlichen Grundlagen entsprechend anzupassen. Solche Angebote im Sinne von einem Ticket für die Fahrt von A nach B mit verschiedenen Verkehrsmitteln tragen dazu bei, die bestehende Infrastruktur besser zu nutzen und den Druck auf Ausbauten, die Mehrverkehr nach sich ziehen, zu verringern. Multimodale Mobilitätsangebote tragen somit zum Schutz des Klimas und der Umwelt bei.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)