Die GRÜNEN weisen den vorgelegten Entwurf zurück. Die GRÜNEN haben im Parlament bereits die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU abgelehnt, weil der CO2-Preis für Emissionsrechte viel zu tief ist. Damit werden falsche Anreize geschaffen, die u.a. zum Betrieb von Kohlekraftwerken führen und auch nicht helfen, die Emissionen des Flugverkehrs zu reduzieren.

Der Verordnungsentwurf bringt nun eine weitere Verschlechterung, indem er vorsieht, dass im Ausland erzielte CO2-Reduktionen ans Inlandziel angerechnet werden. Läuft z.B. in Deutschland ein Steinkohlekraftwerk seltener, weil Windkraftwerke zugebaut wurden, sollen die daraus überflüssigen Emissionszertifikate dem Schweizer Inlandziel angerechnet werden können, falls ein Schweizer Unternehmen diese Emissionsrechte kauft. Dies ist grotesk und unlauter und führt letztlich zu weniger CO2-Reduktionen. Die vorgeschlagene Regelung könnte dazu führen, dass überschüssige Emissionsrechte aus dem Jahre 2015 aus der EU für die Inland-Zielerfüllung der Schweiz fürs Jahr 2020 angerechnet würden.

Der Bundesrat hätte seit 2013 die Kompetenz, das Schweizer Reduktionsziel auf bis zu -40% bis 2020 zu verschärfen und 15 Prozentpunkte im Ausland zu erfüllen. Hätte der Bundesrat diese Kompetenz genutzt, wäre es zulässig, solche EU-Zertifikate an das Auslandsziel anzurechnen. Da der Bundesrat jedoch darauf verzichtet hat, sind solche EU-Zertifikate höchstens anrechenbar für die Erfüllung des Auslandsteils der Ziele der 2. Kyoto-Periode. Da dies nicht innerhalb der CO2-Verordnung geregelt wird, kann auf jegliche Formulierung verzichtet werden und der Art. 131 Abs. 2-4 ersatzlos gestrichen werden.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)