Die GRÜNEN unterstützen diese Änderung des Strafgesetzbuches, die auf die parlamentarische Initiative unseres Ständerats Mathias Zopfi zurückgeht. Derzeit kann ein öffentlicher Aufruf zur Verweigerung des Militärdienstes strafrechtlich verfolgt werden. Die Bestimmung des Strafgesetzbuches, die diese Handlung unter Strafe stellt, gilt weithin als überholt und wird seit Jahren nicht mehr angewendet. Sie stellt jedoch ein potenzielles Hindernis für die Meinungsäusserungsfreiheit dar, da die Angst vor strafrechtlicher Verfolgung zu Selbstzensur führen kann. In ihrer Vernehmlassungsantwort fordern die GRÜNEN die Kommission auf, die Meinungsäusserungsfreiheit noch besser zu schützen, indem Artikel 276 des Strafgesetzbuches vollständig gestrichen und auch das Militärstrafgesetzbuch angepasst wird.

Vollständige Vernehmlassungsantwort auf Französisch (PDF)