Die Grünen unterstützen die Totalrevision des GUMG, denn das geltende Gesetz ist ungenügend. Vor allem ist der Geltungsbereich ungenau festgelegt und es ist unklar, ob es beim Umgang mit genetischen Untersuchungen im nicht-medizinischen Bereich in der Schweiz eine Regulierungslücke hat oder ob solche Untersuchungen gänzlich verboten sind. Welche genetischen Untersuchungen in welchen Bereichen zulässig sind und wie die betroffenen Personen geschützt werden, ist dringend zu klären und zu regeln. Die Totalrevision des GUMG eröffnet diese Möglichkeit.

Die Grünen stellen allerdings fest, dass der vorgelegte Entwurf des neuen GUMG diesen Ansprüchen noch nicht genügt. So sind die Begriffsdefinitionen weiterhin unklar und es ist nach wie vor unmöglich, die verschiedenen Tests den einzelnen Kategorien exakt zuzuordnen. Die Unterteilung der genetischen Untersuchungen in drei verschiedene Bereiche – genetischen und pränatalen Untersuchungen im medizinischen Bereich, genetischen Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs zu besonders schützenswerten Eigenschaften und so genannte „übrige Untersuchungen“ – erlaubt es weiterhin nicht, die heute auf dem Markt angebotenen Gentests eindeutig zuzuordnen. Ausserdem gibt es inzwischen auch epigenetische Tests, bei denen für die Konsumentinnen und Konsumenten in der Werbung nicht ersichtlich ist, dass es sich um Gentests handelt.

Ungenügend geregelt sind auch Aufklärung und Beratung. Die Grünen fordern deshalb, dass der nicht-direktiven Aufklärung und Beratung vor der Durchführung einer genetischen Untersuchung im neuen GUMG eine zentrale Rolle zukommt. Wenn es heute überhaupt vor der Durchführung einer genetischen Untersuchung eine Beratung gibt, ist diese inhaltlich oft ungenügend und nicht neutral. Das neue GUMG muss gewährleisten, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte durch eine neutrale Stelle ausgebildet und kontrolliert werden.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)