Die Grünen begrüssen den Inhalt des Vorentwurfs, sind aber der Ansicht, dass die Vorlage den Anforderungen der Komplementärmedizin zu wenig gerecht wird und dem Verfassungsartikel 118a „Komplementärmedizin“ entgegenläuft. Nach der klaren Annahme der Verfassungsgrundlage muss die Vielfalt der komplementärmedizinischen Heilmethoden auf Gesetzesebene berücksichtigt werden.

Das Verbot geldwerter Vorteile wird grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig drohen aber die geplanten Offenlegungspflichten ineffektiv zu sein. Zudem sollen die Abgabekompetenzen anders geregelt werden – damit die Arbeit von nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten nicht künstlich eingeschränkt wird, zugleich aber Interessenskonflikte im Rahmen von selbständiger Abgabe vermieden wird. Ausserdem muss in Zukunft die Arbeit von Swissmedic durch gezielte Vorgaben effizienter und effektiver gestaltet werden.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)