Die Grünen setzen sich für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS) und Lärm ein. Der zur Vernehmlassung vorgelegte Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall schafft den Anschein, diesem Anliegen werde nun mehr nachgekommen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: Im NISSG soll auf das Vorsorgeprinzip verzichtet werden. Explizit soll sogar eine „geringfügige Gefährdung“ von Personen durch NIS zulässig sein. Das NISSG würde damit NIS und Schall aus dem Umweltschutzgesetz nehmen und diese gegenüber anderen Gefährdungen besser stellen. Die Grünen lehnen deshalb das Gesetz aus grundsätzlichen Überlegungen ab.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)