Die Grünen sind erfreut über die Schaffung dieses neuen Bundesgesetzes. Die rechtlichen Grundlagen bei der Verwaltung von elektronischen Patientendossiers sind wichtig für die verbesserte medizinische Versorgung und zur Wahrung des Datenschutzes. Insbesondere der Datentransfer zwischen Patientendossiers und Sozialversicherungen und Krankenkassen muss explizit untersagt sein.

Das elektronische Patientendossier soll neben einem besseren Informationsmanagement auch die Gesundheitskompetenz der Nutzer fördern. Dies bedeutet, dass Patienten Daten einspeisen können und ihnen Einsicht in ihr Dossier gewährt wird. Die Dossiers sollen sowohl für das Gesundheitspersonal als auch für die Patientinnen und Patienten möglichst transparent und benutzerfreundlich sein.

Um gleichzeitig einen maximalen Datenschutz zu gewährleisten, rät die Grüne Partei von der Verwendung AHV-Nummer im ePatientendossier ab. Die Verwendung der AHV-Nummer ist im Bezug auf den Datenschutz äusserst problematisch. Weiter fehlen auch Regeln zur Löschung von Daten.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)