Darum sagen wir GRÜNE Ja zur 13. AHV-Rente

  • Für viele Menschen in der Schweiz reichen die Altersrenten nicht aus, um «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung» zu ermöglichen, wie es die Verfassung vorschreibt.
  • Die AHV-Renten sind zu tief und die Renten aus den Pensionskassen brechen ein. Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» fordert darum die Einführung einer dreizehnten AHV-Rente für alle Rentnerinnen und Rentner.
  • Sie würde dadurch ihre Rentensituation erheblich verbessern. Wir GRÜNE haben die Volksinitiative darum bereits in der Sammelphase unterstützt. 

Ja zum sozialen AHV-Ausbau : wir verdienen würdige Renten

Die AHV-Renten sind heute klar zu tief, die mittlere AHV-Rente beträgt knapp 1’800 Franken. Zu wenig, um den Existenzbedarf zu decken, wie dies die Verfassung eigentlich verlangt. Verschärfend kommt hinzu, dass sowohl die Krankenkassenprämien wie auch die Mieten seit Jahren stark steigen, so dass im Alter immer weniger Geld zum Leben übrigbleibt: Mittlerweile benötigt fast jede zehnte Person direkt nach der Pensionierung Ergänzungsleistungen. Es ist also dringend an der Zeit, die Renten zu erhöhen.  

Die Initiative schlägt dafür einen simplen, aber bestechenden Weg vor: Die Auszahlung einer dreizehnten AHV-Rente. So wie viele heute bereits einen dreizehnten Monatslohn kennen. Dank der solidarischen Finanzierung der AHV – wer mehr verdient, trägt mehr zur Finanzierung bei – kommt die dreizehnte AHV-Rente fast der gesamten Bevölkerung zugute: Neun von zehn Menschen erhalten mehr aus der AHV zurück als sie zuvor einbezahlt haben Berechnungen zeigen zudem, dass die dreizehnte AHV-Rente bereits mit einer Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.4 Prozentpunkte finanziert werden könnte.  

Die Stärkung der AHV ist ausserdem gerade für Frauen wichtig, denn sie sind in der zweiten Säule besonders schlecht abgesichert. Ein Drittel der Frauen erhält überhaupt keine Rente aus der zweiten Säule – und falls doch, dann ist sie durchschnittlich halb so hoch wie diejenige der Männer. In der AHV hingegen sind die Rentenunterschiede zwischen Männern und Frauen praktisch inexistent, nicht zuletzt, weil die Betreuung von Kindern und Angehörigen ebenfalls als Arbeit anerkannt wird. 

Unser Video zum Thema :

 

 
 
 
 
 
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